Als hinweisgebende Person legen Sie freiwillig ihre Identität gegenüber SKOPOS NEXT offen, dazu benötigen wir ihre Einwilligung.
Ihre Identität wird während der internen Bearbeitung und während möglichen außergerichtlichen bzw. -behördlichen Schritten eines eventuellen Ermittlungsverfahrens vertraulich behandelt. Wir können aber nicht ausschließen, dass es erforderlich ist ihre Identität in der Kommunikation mit Behörden und/oder Gerichten offenzulegen.
In bestimmten Fällen besteht für SKOPOS NEXT zudem die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die beschuldigte Person über die gegen sie erhobene Vorwürfe spätestens innerhalb eines Monats zu informieren, gem. § 14 Abs. 3 lit. A DS-GVO.
Ich willige ein, dass SKOPOS NEXT GmbH & Co. KG, Hans-Böckler-Straße 163, 50354 Hürth (nachfolgend „SKOPOS NEXT“) die nachfolgenden personenbezogenen Daten
- Name,
- Kontaktdaten und
- Die Tatsache, dass ich eine Meldung über das Hinweisgebersystem getätigt habe für die nachfolgenden Zwecke verarbeiten darf:
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- Prüfung und Bearbeitung meiner Meldung,
- Ermittlungen gegen die beschuldigte(n) Person(en),
- Kommunikation mit Behörden und Gerichten im Zusammenhang mit meiner Meldung,
- Kommunikation mit von SKOPOS NEXT beauftragten Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Ermittlern, sowie anderen Gesellschaften der SKOPOS GROUP.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass SKOPOS NEXT keine Einwilligung von ihnen benötigt, sofern es personenbezogene Daten betrifft, die im Rahmen der Sachverhaltsschilderung angeben wurden, insbesondere bei der Beschreibung ihrer Beteiligung an den bzw. Betroffenheit durch die geschilderten Vorgänge.
Insoweit erfolgt die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses von SKOPOS NEXT, von Mitarbeitenden begangene Straftaten und schwere Regelverletzungen aufzuklären, abzustellen und zu ahnden.